§1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen
FKR Premium Consulting, Freya Katarina Runa Rauwolf-Jonasson, Sitz Dänemark
(nachfolgend „Anbieterin“)
und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kunde“).
Sie gelten für alle Angebote, insbesondere:
1:1-Mentoring
Gruppenprogramme
Online-Programme
Done-for-You-Leistungen (Webseiten, Branding, Funnels)
Hybridmodelle (Mentoring + Umsetzung)
Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung.
§2 Vertragsgegenstand / Keine Ergebnisgarantie
Die Anbieterin schuldet ausschließlich die im jeweiligen Angebot beschriebenen Leistungen, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen, strategischen oder persönlichen Erfolg.
Es besteht keine Ergebnis- oder Erfolgsgarantie.
Der Erfolg hängt maßgeblich von der Eigenleistung, Umsetzung, Entscheidungsfähigkeit und Kontinuität des Kunden ab.
Empfehlungen, Strategien und Konzepte stellen keine Handlungsanweisung im rechtlichen oder wirtschaftlichen Sinn dar.
§3 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, während der Vertragslaufzeit aktiv an der Leistungserbringung mitzuwirken.
Hierzu zählen insbesondere:
fristgerechte Rückmeldungen zu Konzepten, Entwürfen, Designs und Prototypen
Abnahmen oder begründete Änderungswünsche innerhalb von maximal 5 Werktagen
Teilnahme an vereinbarten Calls oder rechtzeitige Absage
Erfolgt innerhalb der Frist keine Rückmeldung, gilt die jeweilige Leistung als freigegeben und abgenommen.
Verzögerungen, die auf fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden beruhen, gehen nicht zulasten der Anbieterin und berechtigen nicht zur Minderung, Rückforderung oder Verlängerung der Vertragslaufzeit.
§4 Vergütung, Ratenzahlung & Verzug
Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
Ratenzahlungen sind spätestens zum 15. eines Monats fällig.
Bei Zahlungsverzug gilt:
sofortiger Leistungsstopp
kein Anspruch auf Calls, Inhalte, Lernmaterialien, Support oder Zugänge
kein WhatsApp-Support
keine weitere Bearbeitung
Die Zahlung ist nicht abhängig von Ergebnissen, Reichweite, Umsatz oder subjektivem Empfinden des Kunden.
Gerät der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, ist die Anbieterin berechtigt:
sämtliche Leistungen mit sofortiger Wirkung auszusetzen
Zugänge, Calls, Support, Inhalte und Umsetzungen zu sperren
Der Vergütungsanspruch bleibt hiervon unberührt.
Für Unternehmer gelten Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) sowie eine pauschale Verzugskostenpauschale von 40 EUR gemäß § 288 Abs. 5 BGB.
4.1. Befindet sich der Kunde trotz Mahnung länger als 14 Kalendertage im Zahlungsverzug, ist die Anbieterin berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 10 % der vereinbarten Gesamtvergütung, maximal jedoch 5.000 EUR, zu verlangen.
Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten; eine gezahlte Vertragsstrafe wird hierauf angerechnet. (Passus 4.1 gilt für Verträge ab 16.1.2026)
§5 Leistungserbringung & Abnahme
Eine Leistung gilt als erbracht, sobald die im Angebot beschriebenen Leistungen geliefert wurden.
Bei Strategie-, Branding- und Webdesign-Leistungen gelten maximal zwei Korrekturschleifen als vereinbart.
Danach gilt die Leistung als abgenommen.
Eine Korrekturschleife ist keine grundlegende Neuausrichtung von:
Branding
Zielgruppe
Positionierung
Website-Struktur
5.1 Entwürfe, Prototypen, Designvorschläge und Umsetzungsstände werden dem Kunden ausschließlich zur internen Prüfung und Abstimmung zur Verfügung gestellt.
Erfolgt innerhalb von 5 Werktagen keine Rückmeldung, gilt die Leistung als abgenommen.
Nach Ablauf der vereinbarten Korrekturschleifen gilt die Leistung unabhängig vom subjektiven Empfinden des Kunden als vollständig erbracht. (Passus 5.1. gilt ab 16.1.2026)
§6 Scope Change / Neubeauftragung
Änderungen der Zielgruppe, Positionierung oder des Avatars nach Freigabe der Marketing-These stellen einen Scope Change dar.
Ein Scope Change ist nicht Teil des bestehenden Vertrags.
Er erfordert eine separate Beauftragung und Vergütung.
Ein Anspruch auf Umsetzung ohne Aufpreis besteht nicht.